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Tierschutz
Die Tierschutzgesetzgebung ist auf alle Wirbeltiere, also auf Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien anzuwenden. Auch höher entwickelte wirbellose Tiere wie Tintenfische oder Hummer geniessen einen gewissen Schutz. Neben Grundsätzen und Mindestanforderungen zur Haltung und zum Umgang mit Tieren, sind einige Nutzungsbereiche und verschiedene Tätigkeiten mit Tieren bewilligungs- oder zumindest meldepflichtig.
Am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzgesetzgebung mit folgenden Schwerpunkten in Kraft getreten:
- Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Personen, die Tierhalter ausbilden.
- Informationsauftrag an das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Bevölkerung besser über Tierschutz aufzuklären.
- Schliessen der Lücken bei den Haltungsnormen für Pferde, Schafe, Ziegen und Heimtiere.
- Einfügen von Grundsätzen zur schadensfreien Zucht von Tieren.
Die Umsetzung dieser Neuerungen ist im Gange, verschiedene Übergangsfristen zur Anpassung sind jedoch noch nicht abgelaufen. Ein Schwerpunkt bildet die Information.
Sie können das Formular (siehe Formulare & Merkblätter) auch herunterladen und dieses komplett ausgefüllt per Fax oder Post dem Veterinäramt zusenden. Die Fälle werden abgeklärt und allfällig nötige Massnahmen getroffen. Mit der Erledigung erfolgt eine kurze Rückmeldung an die beschwerdeführende Person.
Fälle von Misshandlungen bei Tieren sind vorzugsweise direkt der Polizei (Nr. 117) zu melden.
Bewilligungen
Hier erfahren Sie mehr zu den nötigen Bewilligungen für Wildtiere, Tierversuche und Versuchtierhaltungen, die Meldepflichten für Tierheime, gewerbsmässige Heimtierzuchten und –haltungen wie Pet-Sitting, sowie über deren Voraussetzungen und die Überwachung.
Die tierschutzrechtlichen Bewilligungen für internationale Tiertransporte finden sie unter Import/Export.
