Ausbildung

Hundegrafik schwarz: Hund rennend

Die kantonale Hundegesetzgebung sieht vor, dass mit allen Hunden der Rassetypenliste I, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind, einen Kurs zur Welpenförderung und einen Junghundekurs oder bei Übernahme eines älteren Hundes einen Erziehungskurs zum Erreichen von klaren Ausbildungszielen besucht werden muss. Kurse müssen bei Ausbilderinnen oder Ausbildern, welche im Besitz einer Bewilligung des Veterinäramts sind, besucht werden.

Details zur Ausbildung von Hunden der Rassetypliste I sind in der Broschüre über die praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde unter Veröffentlichungen dargelegt. Diese Broschüre kann auch bei der Gemeinde oder beim Veterinäramt bezogen werden.

Unter Formulare & Merkblätter sind die Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veterinäramtes Zürich, je nach Kurstyp (Welpenförderung oder Junghunde- und Erziehungskurs) veröffentlicht.


Hundeausbilderin / Hundeausbilder

Die obligatorischen Kurse für grosse oder massige Hunde (Rassetypenliste I), geboren nach dem 31.12.2010, müssen bei einer Ausbilderin / Ausbilder mit Bewilligung des Veterinäramts besucht werden. Die Anforderungen wurden bestmöglich auf die Vorgaben des Bundes betreffend anerkannten Hundeausbilderinnen und Hundausbildern abgestimmt.

Die Anforderungen an die Ausbildungskurse selber und die Hundeausbilderinnen bzw. Hundeausbilder sind in der kantonalen Hundeverordnung vom 25. November 2009 (§ 7 - 16 HuV) festgehalten und im 'Reglement zur praktischen Hundeausbildung der Gesundheitsdirektion vom 1. Mai 2010' ausgeführt.

Gesuche für die Bewilligung als Hundeausbilderin oder Hundeausbilder sind auf dem Gesuchsformular (siehe Formulare & Merkblätter) schriftlich und unter Beilage der nötigen Nachweise ans Veterinäramt zu richten. Die Bewilligung wird für a) Welpenförderung- und b) Junghunde- und Erziehungskurse separat und jeweils für 4 Jahre erteilt. Die Bewilligung ist gemäss Gebührenordnung kostenpflichtig.

Eine Liste mit den Hundeausbilderinnen und -ausbildern mit Bewilligung des Veterinäramtes wird auf der Homepage publiziert werden. Die Hundeausbilderin oder der Hundeausbilder muss jeweils die innerhalb der letzten 4 Jahre erworbene Fortbildungen nachweisen.